Häufige Fragen
Hier finden sie Antworten auf wichtige Fragen, die häufig vor Beginn einer Psychotherapie entstehen.
1. Fragen zu Therapievoraussetzungen
Mit welchen Beschwerden und Anliegen kann man sich an die Praxis wenden?
In Einzeltherapie behandle ich Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen psychischen Beschwerden und Belastungen, zum Beispiel Ängste, Depression, Zwänge, psychosomatische Beschwerden, Selbstwertprobleme und andere persönliche oder familiäre Krisen.
Paartherapie biete ich bei wiederkehrenden Konflikten, Kommunikationsproblemen, Vertrauensverlust, fehlender Nähe, unterschiedlichen Bedürfnissen oder akuten Beziehungskrisen an.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die ADHS-Diagnostik. Sie richtet sich an Erwachsene, die eine fachliche Abklärung möglicher Aufmerksamkeitsprobleme, Impulsivität, innerer Unruhe oder Schwierigkeiten mit Organisation und Alltagsbewältigung wünschen.
Für welche Patientinnen und Patienten ist das Behandlungsangebot geeignet?
Das Angebot richtet sich an Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab dem Grundschulalter. Voraussetzung ist, dass eine therapeutische Behandlung im regelmäßigen Rahmen einer Praxis möglich ist. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, schweren Suchterkrankungen, akuten psychotischen Zuständen oder einem Bedarf an engmaschiger medizinischer Betreuung kann zunächst eine andere Behandlungsform erforderlich sein.
Werden auch gesetzlich Versicherte behandelt?
Ja, allerdings nur im Kostenerstattungsverfahren oder als Selbstzahler.
Für das Kostenerstattungsverfahren wird das schriftliche Einverständnis Ihrer Krankenkasse benötigt, dass Sie mir vor unserem Erstgespräch einfach vorlegen können.
Wie kann ein Termin vereinbart werden?
Terminanfragen stellen Sie bitte bevorzugt per Email an info@praxis-psychotherapie-wacker.de und geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre zeitliche Erreichbarkeit an. Ein kurzer Hinweis zu Ihrer Versicherungsart hilft mir Ihre Anfrage schneller zu beantworten. Vertrauliche Einzelheiten sollten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der ersten Kontaktaufnahme noch nicht mitteilen.
Gibt es aktuell freie Therapieplätze und mit welcher Wartezeit ist zu rechnen?
Ja. Als Praxis für Privatversicherte und Selbstzahler kann ich Ihnen in den meisten Fällen ohne Wartezeiten einen freien Therapieplatz anbieten.
Wird eine ärztliche Überweisung benötigt?
Nein. Für die Therapie in meiner Praxis ist keine ärztliche Überweisung erforderlich.
Bedeutet ein Erstgespräch automatisch, dass ein Therapieplatz angeboten wird?
Nein. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten fachlichen Einschätzung. Dabei klären wir auch, ob Psychotherapie geeignet und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
2. Fragen zu Kosten und Kostenerstattung
Wie hoch sind die Kosten für eine Therapiesitzung?
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beziehungsweise der zugrunde liegenden Gebührenordnung für Ärzte. Eine reguläre Einzeltherapie-Sitzung dauert 50 Minuten und kostet €153. Über das konkrete Honorar und mögliche weitere Leistungen werden Sie vor Behandlungsbeginn informiert. Die Kosten werden im Behandlungsvertrag festgehalten.
Übernimmt die private Krankenversicherung die Behandlungskosten?
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel entsprechend dem vereinbarten Tarif. Der Umfang der übernommenen Sitzungen ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den mit Ihnen vereinbarten Konditionen. Die konkreten Bedingungen klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Versicherung.
Werden die Behandlungskosten von der Beihilfe übernommen?
Ja. Psychotherapeutische Behandlungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Die genauen Voraussetzungen, der Erstattungssatz und ein gegebenenfalls erforderliches Antragsverfahren richten sich nach den für Sie geltenden Beihilfevorschriften. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Beihilfestelle.
Müssen die Behandlungskosten zunächst selbst getragen werden?
Ja. Sie bezahlen bei jeder Therapie-Sitzung vor Ort. Die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrem Kostenträger z.B. Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder gesetzlichen Krankenkasse ein.
Ist eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis möglich?
Ja. Eine Behandlung als Selbstzahler ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen oder Behandlungsdaten an eine Krankenversicherung. Die Kosten tragen Sie vollständig selbst.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte?
Falls Sie gesetzlich versichert sind, und Sie trotz Suche keinen Therapieplatz finden (oder nur mit einer unzumutbar langen Wartezeit) haben Sie das Recht sich auch an eine Privatpraxis zu wenden. Die Kosten der Therapie muss die gesetzliche Krankenkasse dann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren übernehmen.
Holen Sie dazu das schriftliche Einverständnis Ihrer Krankenkasse zum Kostenerstattungsverfahren ein, und schicken Sie es mir einfach vor unserem Erstgespräch.
Werden Erstgespräche und probatorische Sitzungen erstattet?
Im Regelfall, ja. Ob und in welchem Umfang Erstgespräche und probatorische Sitzungen erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungstarif beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Kostenträger.
3. Fragen zum Therapieablauf
Welche psychotherapeutischen Verfahren werden angeboten?
Ich arbeite auf Grundlage der Verhaltenstherapie. Je nach Anliegen ergänze ich die Behandlung durch weitere wissenschaftlich fundierte Methoden und passe das Vorgehen an Ihre individuellen Bedürfnisse und Therapieziele an.
Wie ist eine Therapiesitzung gestaltet?
Die Sitzungen orientieren sich an Ihren aktuellen Anliegen und den gemeinsam vereinbarten Therapiezielen. Wir besprechen belastende Situationen, erarbeiten neue Perspektiven und entwickeln konkrete Möglichkeiten zur Veränderung. Zwischen den Terminen können Übungen oder Beobachtungsaufgaben vereinbart werden.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Eine reguläre Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten. Für diagnostische Termine, Paartherapie oder besondere Fragestellungen können längere Termine vereinbart werden.
Wie häufig finden die Therapiesitzungen statt?
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Je nach Behandlungsphase, Anliegen und persönlicher Situation können auch andere Abstände sinnvoll sein.
Wie lange dauert eine Psychotherapie insgesamt?
Die Gesamtdauer einer Psychotherapie richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild, der Ausprägung der Beschwerden und Ihrer individuellen Situation. Typischerweise wird zwischen Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) und Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) unterschieden.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden Ich erläutere meine Arbeitsweise und kläre mit Ihnen die Ziele der Therapie und die weitere Vorgehensweise. Sie können Fragen stellen und herauszufinden, ob sich die Zusammenarbeit für Sie passend anfühlt.
Sind Videositzungen bzw. Online-Therapie möglich?
Ja. Sie können Videositzungen ergänzend zu Präsenzterminen nutzen, und bei therapeutischer Eignung kann die Behandlung auch vollständig online stattfinden. Sie benötigen nur eine stabile Internetverbindung, ein Smartphone oder anderes Endgerät mit Kamera/Mikrofon, und einen ungestörten Raum. Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link und Zugangscode zu einem zertifizierten, datenschutzkonformen Videoanbieter. Es ist kein Software-Download nötig.
Was geschieht, wenn die therapeutische Zusammenarbeit nicht passend erscheint?
Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit oder das Behandlungsangebot nicht passend ist, besprechen wir dies offen miteinander. Bei Bedarf unterstütze ich Sie dabei, eine geeignetere Behandlungsform oder Anlaufstelle zu finden.
4. Fragen zu Schweigepflicht und Datenschutz
Unterliegt die Therapeutin der Schweigepflicht?
Ja. Psychotherapie unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Informationen über die Kontaktaufnahme, Diagnosen, Gesprächsinhalte und den Behandlungsverlauf werden grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben. Ausnahmen können bestehen, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt oder gesetzliche Offenbarungsbefugnisse bzw. -pflichten greifen, etwa bei einer konkreten erheblichen Gefährdung oder zum Schutz eines Kindes.
Welche Informationen erhält meine Krankenversicherung?
Bei einer Kostenerstattung erhält Ihre Versicherung die für die Abrechnung und Prüfung erforderlichen Angaben. Dazu können insbesondere die erbrachte Leistung, das Behandlungsdatum und eine Diagnose gehören. Gesprächsinhalte oder persönliche Einzelheiten werden grundsätzlich nicht weitergegeben.
Werden Angehörige oder behandelnde Ärzte informiert?
Nein. Angehörige, Ärztinnen, Ärzte oder andere Stellen erhalten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung Informationen. Eine Abstimmung kann im Einzelfall therapeutisch sinnvoll sein und erfolgt dann auf Grundlage einer Schweigepflichtentbindung. Gesetzliche Ausnahmen gelten insbesondere bei einer konkreten erheblichen Gefährdung.
5. Fragen zur Therapie mit Kindern und Jugendlichen
Ab welchem Alter können Kinder behandelt werden?
Ich behandle Kinder in der Regel ab dem Grundschulalter.
Wer nimmt an den Therapiesitzungen teil?
Die eigentlichen Therapiesitzungen finden je nach Alter und Anliegen überwiegend mit dem Kind oder Jugendlichen allein statt. Gespräche mit Eltern oder anderen Bezugspersonen werden in angemessenen Abständen ergänzend einbezogen und vorab gemeinsam abgestimmt.
Was ist bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern zu beachten?
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.
Wie wird die Schweigepflicht gegenüber den Eltern gehandhabt?
Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf einen geschützten therapeutischen Raum. Persönliche Gesprächsinhalte werden daher nicht ohne Weiteres an die Eltern weitergegeben. Über allgemeine Entwicklungen und notwendige unterstützende Maßnahmen werden die Sorgeberechtigten alters- und situationsgerecht informiert. Ausnahmen gelten insbesondere bei einer konkreten Gefährdung des Kindes oder anderer Personen.
Können Jugendliche selbst Kontakt zur Praxis aufnehmen?
Ja. Jugendliche können sich selbstständig an die Praxis wenden und zunächst ein vertrauliches Gespräch vereinbaren. Ob für die weitere Behandlung die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich ist, wird unter Berücksichtigung des Alters, der Einsichtsfähigkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall geklärt.
Praxis für Psychotherapie
Nicole Wacker
Verhaltenstherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche in Berlin
Kontakt
E-mail:
info@praxis-psychotherapie-wacker.de
Telefon:
0176 - 646 676 49
(Mo.–Fr., 10–15 Uhr)
Praxis in Charlottenburg:
Ludwigkirchplatz 7
10719 Berlin
Praxis in Prenzlauer Berg:
Winsstraße 27
10405 Berlin
Rechtliches
Im Notfall
Bei einer akuter Krise wenden Sie sich an folgende Stellen:
Rettungsstelle:
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
Berliner Krisendienst:
030 - 390 63 00
Telefonseelsorge:
0800 - 111 0 111
Krisenchat
www.krisenchat.de
(Für alle unter 25 Jahren)
Verantwortlich für den Inhalt: Nicole Wacker, Psychologische Psychotherapeutin
